Energieberatung
Bestandsgebäude benötigen in der Regel zu viel Heizenergie. Deshalb sollte bei anstehenden Renovierungen an die energetische Verbesserung der Gebäude gedacht werden. Das gilt für die Erneuerung der Heizung, der Fenster oder der Wärmedämmung der Fassade, des Daches oder der Kellerdecke. Ibewert berät sie nach den Richtlinien der „Vor Ort Beratung“ des Bundes, über die Möglichkeiten der Gebäudesanierung und Heizkostenersparnis. Diese Beratung wird vom Bafa unterstützt Darüber hinaus bekommen Sie Informationen über Fördermittel und mögliche Finanzierungen z.B. aus den Programmen der KfW Förderbank.
Energetische Altbausanierung
Energieausweise für Wohngebäude im Bestand.
Mit Einführung der EnEV 2007 am 01.10.07 wird erstmals der Energieausweis für Bestandsgebäude verpflichtend eingeführt.
Gewisse Übergangsregelungen gelten bei der Einführung.
Energieausweise werden nur für Gebäude benötigt, die neu vermietet oder verkauft werden.
Für Wohngebäude die vor 1965 erbaut wurden ist der Energieausweis ab dem 01.07.2008 zugänglich zu machen. Für Später errichtete Gebäude ab dem 01.01.2009
Energetische Neubauplanung
Energieausweise für neue Wohngebäude.
Neue Wohngebäude benötigen den Energieausweis für die Planungsunterlagen zum Bauantrag.
Bei der energetischen Gebäudeplanung wird der optimale Dämmstandard und die dazu passende Beheizung für das Gebäude ermittelt.
Die Optimierung führt meisst zu Niedrigstenergie, Effizienzhäuser 70, 55 oder 40, natürlich auch Passivhäuser.
Wirtschaftlich gesehen sind diese Haustypen über die Nutzungsdauer jetzt bereits rentabel und energetisch für die Zukunft gerüstet.
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