Ibewert Nichtwohngebäude

Energieausweis für Nichtwohngebäuden

 
Mit Einführung der EnEV 2007 ist erstmals auch für Nichtwohngebäude z.B. Hotel, Schule, Bürogebäude, Industrie usw. der energetische Standard mittels eins Energieausweises nachzuweisen. Dafür wurde die Din V 18599 entwickelt.
In der Din V 18599 werden zusätzlich zu Heizung, Lüftung und Trinkwasser auch die Beleuchtung und Kühlung von Gebäuden erfasst.
Für die Berechnung wird das Gebäude in verschiedene Nutzungszonen eingeteilt, die in der Din vorgegeben sind.
Durch die Zonierung und der Berücksichtigung von Beleuchtung und Kühlung ist der Berechnungsaufwand höher als bei den bisherigen Berechnungen.
Rechts sehen Sie ein Schema was die Din V 18599 alles beinhaltet. Die Berechnungen für Nichtwohngebäude dürfen nur von speziellen Fachleuten durchgeführt werden.

Energieausweis für den Neubau


Für neu zu errichtende Nichtwohngebäude wird ab dem 01.10.07 ein Energieausweis benötigt, der nach Din V 18599 berechnet wird.
  Schema 18599

Energieausweis für Gebäude im Bestand

Für Bestandsgebäude wird der Energieausweis ab dem 01.07.2009 benötigt.



  Schule_Wunsiedel"

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