Energieausweis allgemein
Der Energieausweis: Der Energieausweis informiert über die energetische Qualität eines Gebäudes. Ein leicht verständliches Label zeigt, wie viel Energie das Gebäude im Vergleich zu ähnlichen Gebäuden benötigt:
Liegt Ihr Haus „im grünen Bereich“ oder eher im „roten“? Dann besteht deutliches Verbesserungspotenzial.
Der Energieausweis enthält außerdem Modernisierungshinweise, die Maßnahmen aufzeigen, um die energetische Qualität kostengünstig zu verbessern. Mit dem Inkrafttreten der EnEV 2007 wird die Vorlage eines Energieausweises bei Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes Pflicht.
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energiebedarf von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.
Der Energieausweis ist ein wertvolles Instrument, das Transparenz und Klarheit auf dem Immobilienmarkt schaffen soll. Die neue Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) macht den Energieausweis für Wohngebäude ab dem 1. Juli 2008 schrittweise zur Pflicht. Mit dem Energieausweis für Gebäude bekommen Mieter und Käufer erstmals die Möglichkeit, den Energiebedarf oder -verbrauch verschiedener Gebäude unkompliziert bundesweit miteinander zu vergleichen.
Wann wird ein Energieausweis benötigt?
Wenn Gebäude oder Gebäudeteile (Wohnungen, Nutzeinheiten) neu gebaut, verkauft, verpachtet oder vermietet oder geleast werden. Bei Modernisierungen, An- oder Ausbauten muss nur dann ein Energieausweis ausgestellt werden, wenn im Zuge der Modernisierung eine ingenieurmäßige Berechnung des Energiebedarfs des gesamten Gebäudes erfolgt, die eine kostengünstige Ausstellung des Ausweises ermöglicht.
In öffentlichen Gebäuden (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc.) mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis ausgehängt werden.
Ein Energieausweis gilt im Regelfall 10 Jahre.
Für kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche müssen keine Energieausweise ausgestellt werden.
Findet in einem Gebäude kein Nutzerwechsel statt und ergeben sich auch keine anderen Gründe, die zur Ausstellung verpflichten, besteht kein gesetzlicher Zwang einen Energieausweis auszustellen.
Die Ausstellung von freiwilligen Energieausweisen z. B. zur Vorbereitung einer energetischen Modernisierung ist jedoch möglichWelchen Nutzen bringt der Energieausweis?
Mieter, Käufer und Pächter von Gebäuden oder Wohnungen haben mit Inkrafttreten der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2007) das Recht, vor Vertragsabschluss einen Energieausweis einzusehen. Bei bestehenden Vertragsverhältnissen muss kein Energieausweis vorgelegt werden.
Wer eine Wohnung bzw. ein Haus mieten oder kaufen möchte, kann also die zu erwartenden Heizkosten zukünftig von Anfang an mit einkalkulieren. Denn der Energieausweis bewertet die energetische Qualität von Gebäuden und liefert Mietern und Käufern so eine wertvolle Entscheidungshilfe, um dauerhaft Energie und Heizkosten zu sparen.
Der Energieausweis dient ausschließlich der Information. Rechtsansprüche z.B. auf Durchführung einer Modernisierung lassen sich aus dem Energieausweis nicht ableiten.
Energieausweis Wohngbebäude
Energieausweis Nicht Wohngbebäude
Nichtwohngebäude benötigen einen Energieausweis ab dem 01.07.2009
In öffentlichen Gebäuden (Rathäusern, Schulen, Krankenhäusern etc.) mit mehr als 1000 m² Nettogrundfläche und regelmäßigem Publikumsverkehr muss ein Energieausweis ausgehängt werden.
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